Gesundheit
Nahrungsergänzungsmittel | Nahrungsergänzungsmittel |
| Freitag, 28. November 2008 | |
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Nahrungsergänzungsmittel werden als Drinks, Kapseln, Pastillen oder als Pulver konsumiert. Deshalb gleichen sie zwar den Medikamenten, werden allerdings offiziell zu den Nahrungsmitteln geordnet. Dabei handelt es sich um Nährstoffkonzentrate, teils auch Eiweißpulver, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angehäuft sind und in den meisten Fällen Ballaststoffe mit sich führen, deren Effekt ernährungstechnischer Natur ist. Eine Anwendung erfolgt immer, wenn aus irgendwelchen Gründen, sei es psychischer, körperlicher oder medizinischer Art, eine übliche sowie gesunde Nahrungszufuhr unmöglich gemacht wird. Auf der anderen Seite können Nahrungsergänzungsmittel für einige Menschen überaus nützlich und sinnreich sein. Deshalb haben zum Beispiel Menschen, die wenig oder überhaupt keinen Lachs essen, womöglich auch kein jodhaltiges Salz benutzen, die Chance, einem Jodmangel zuvor zu kommen. Ältere Menschen, die durch Beschwerden beim Kauen ihre Nahrung nicht mehr im totalen Umfang ausgewogen gestalten können, werden gerne auf die Nahrungsergänzungsmittel zurückgreifen. Vor allem bei Krankheiten, deren Heilung von Diätnahrung abhängig ist, sind Eiweißprodukteals zusätzliche Gaben, in einigen Fällen auch Muskelaufbaupräparate, sowie verschiedenster vitaminhaltiger Präparate zu verabreichen. Über die jeweils nötige Menge an Nahrungsergänzungsprodukten kann man keine pauschalen Angaben treffen. Ein Mensch der der Meinung ist, seine Nahrung über längere Zeit komplettieren zu müssen, dem sei ein Termin bei dem Berater für Ernährung, einer Diätwissenschaftlerin oder einem Allgemeinarzt zu empfehlen, da sich Überdosierungen in das Gegenteil des erwünschten Resultats verkehren können.Zu hohe Dosierungen von manchen Nahrungsergänzungsprodukten können zu Vitaminschocks oder Proteinallergien führen, die überaus unangenehm in ihrer Erscheinungsform sind. Um solch ein Risiko zu begrenzen, hat das Ministerium für Risikobewertung die Höchstwerte für Mineralstoffbeimischungen festgesetzt. Dabei wurden die schon vorhandenen Stoffe in den Nahrungsmitteln berücksichtigt. Damit der Interessent auf dem Markt die einzelnen und mannigfaltigen Angebote der Nahrungsergänzung eher einordnen kann, sind die Hersteller angehalten, eine exakte Anführung der im Päparat beinhalteten Stoffe auf der Dose oder dem Beipackzettel aufzuführen und die zulässige Höchstdosis, auf ärztlicher Beratung basierend, anzugeben. Diese Angaben sind zwar vom Gesetz nicht zwingend angeordnet, zeichnen allerdings aber einen seriösen Fabrikanten aus. |
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