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Haushaltshilfe aus Polen
Montag, 13. September 2010

Auch zu technischen Haushaltshilfe aus Polen und Betreuerin –Polen bei Alltagsverrichtungen können Sie dort Auskünfte erhalten. In manchen Städten gibt es auch Umzugshilfen, wenn ein älterer Mensch seine große Wohnung zugunsten einer kleineren Wohnung aufgeben möchte. Die Wohnberatungsstellen sind Ansprechpartner zu allen Fragen des Wohnens im Alter, z.B. auch im Hinblick auf betreutes Wohnen. Fragen Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohnberatungsstellen(Adresse im Anhang) nach einer Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Im folgenden Informationsteil können Sie Adressen von Beratungsstellen nachschlagen. Leider können wir nicht die Adressen sämtlicher Altenpflege-Polen aufnehmen. Sofern Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, fragen Sie bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Kreisstadt nach, wo es bei Ihnen vor Ort eine Pflegeberatungsstelle gibt. Denn die meisten Kreise haben Pflegeberatungsstellen auch in den kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet.

Auch bei den Pflegekassen, der Alzheimergesellschaft und der Wohnberatung kann nur die Anschrift auf Landesebene aufgenommen werden, dort werden Ihnen die Ansprechpartner in Ihrer Stadt gern genannt. Um Pflegegeld zu erhalten, muss Ihre Mutter eine Pflegestufe zuerkannt bekommen. Eine Pflegestufe beantragt sie bei ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt, bei der man versichert ist. Ist Ihre Mutter z.B. bei der AOK krankenversichert, muss sie auch bei der AOK Pflegeleistungen beantragen. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht aus, und das Antragsformular wird zugeschickt.

Wer privat krankenversichert ist, ist zumeist auch beim selben Versicherer privat pflegeversichert, hier schafft ein Blick in die Versicherungsverträge Klarheit. Das Antragsformular der Pflegekasse ist in der Regel einfach auszufüllen. Bei der Frage, ob man Geldleistung, Sachleistung oder Kombinationsleistung beantragt, sollte man sich von der Altenpflege aus Polen, die Haushaltshilfe aus Polen oder vom Betreuerin aus Polen beraten lassen. Eine solche Entscheidung kann jederzeit aber auch wieder geändert werden.

Möchten Sie als Angehörige Pflegegeld für Ihre Mutter beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer Mutter. Ist eine Vollmacht wegen einer unerwarteten Erkrankung nicht vorhanden, muss für Ihre Mutter eine gesetzliche Betreuung aus Polen eingerichtet werden.

 
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